Novellierte Heizkostenverordnung.

Effizienteres Energiemanagement durch Fernablesung der Zählerstände
Neue Heizkostenverordnung, neue Mitteilungs- und Informationspflichten

Mit com.TRADENET gerüstet für die Zukunft: Effizienteres Energie­management durch Fernablesung der Zählerstände.

Die Installation fernablesbarer Zähler wird zur Pflicht. Das geht aus der Novelle der Heizkostenverordnung hervor, die Ende 2021 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Heizkostenverordnung, die seit Inkrafttreten im Jahr 1981 immer wieder angepasst wurde, sieht mit Datum 01.01.2022 eine moderne Verbrauchsdatenerfassung via Fernablesung vor. So müssen Zähler-Neuinstallationen ab dem Stichtag fernauslesbar sein. Bereits installierte Geräte, die diesem Standard bis dato nicht entsprechen, profitieren aktuell noch von einer Übergangsfrist. Bis zum 31.12.2026 sind Eigentümer bzw. Vermieter jedoch in der Pflicht und müssen nachrüsten.

Mit Inkrafttreten der Novellierung müssen Mieter monatlich eine Verbrauchsinformation erhalten, sofern die Liegenschaft fernablesbar ist. Zugleich muss die Abrechnung ergänzende Informationen bereitstellen, etwa einen Vergleich zum Vormonat und Vorjahresmonat, Informationen zum eingesetzten Brennstoffmix sowie aussagekräftige Hinweise zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen.

Mit dem Softwarepaket Energie der Corporate Real Estate Management (CREM) Software com.TRADENET steht Ihnen ein Modul zur Verfügung, das sämtliche Vereinbarungen mit Ihren Energieversorgern zuverlässig abbildet und es Ihnen ermöglicht, die am Objekt erfassten Zählermerkmale und damit einhergehenden Verbräuche und Kosten transparent darzustellen.

Sie haben Fragen zur Abrechnung und Kontrolle von Energiekosten? Dann sind wir gerne für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Termin mit uns und heben Sie Ihr Energiemanagement auf das nächste Level.

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