Neubewertung von Grundstücken leicht gemacht.

Abgabe der Feststellungserklärung bis 31. Oktober 2022 – Handlungsbedarf für Besitzer von bebauten oder unbebauten Liegenschaften
Abgabe der Feststellungserklärung bis 31. Oktober 2022

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Als Eigentümer von Grundstücken einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Sie gesetzlich verpflichtet, Grundsteuer auf Ihren Grundbesitz zu entrichten – eine vom Staat erhobene Steuer, die den Städten und Gemeinden zugutekommt und hier als wichtiges Finanzierungsinstrument dient, wenn es beispielsweise um den Bau von Schulen, Kitas, Schwimmbädern, Straßen, Radwegen oder Brücken geht. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisher geltende System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt und entschieden, dass eine gesetzliche Neuregelung erfolgen muss. Der Grund: aktuelle steuerliche Ungleichbehandlungen im Hinblick auf die Einheitswerte für Grundstücke in West- und Ostdeutschland. Zum Stichtag 1. Januar 2022 sollte die Bewertung nach neuem Recht erfolgen, wobei die Bundesländer noch bis zum 31.12.2024 von einer Übergangsfrist profitieren. Ab 1. Januar 2025 ist das bisherige Recht jedoch hinfällig und die neue Regelung zur Grundsteuer greift verbindlich.

Um alle Grundstücke neu bewerten und auf eine fundierte Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer zurückgreifen zu können, bedarf es der Mitarbeit der Grund- und Immobilieneigentümer. So sind diese  verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung abzugeben.

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